Im letzten Dossier haben wir über die Grundeinkommen und die finanziellen Rahmenbedingungen gesprochen. Doch wie schaut das Leben in dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern sonst noch aus? 
Welche Nebenkosten fallen an und / oder gibt es zukünftig überhaupt noch Nebenkosten im täglichen Leben?

Auch hier werden wir eine Übergangszeit vorfinden. Viele der im alten System abgeschlossenen Verträge werden während dieser Zeit weiterhin bestehen bleiben und Stück für Stück umgeschrieben. 

Es wird während der Zeit des Überganges einen Stichtag geben. Dieser wurde jedoch noch nicht festgelegt. Bis zu diesem Tag müssen alle individuellen Verpflichtungen und Zahlungen (z.B. GEZ, Versicherungen etc.) erfüllt werden.

Einkäufe bei Einreise ausländischer Menschen ins Inland

Auf alle Artikel, die zum Kauf angeboten werden, wird für den im Inland wohnenden Endverbraucher keine Mehrwertsteuer erhoben. Dies bedeutet, daß alle ausgezeichneten Warenpreise Bruttopreise sind.

Sollte ein Mensch eines anderen Gebietes ins Inland einreisen und einkaufen wollen, ist er verpflichtet, eine 25%ige Mehrwertsteuer beim Kauf auf die ausgewählten Waren zu entrichten.

Nach Rückkehr des Besuchers in sein Gebiet, kann er sich gegen Vorlage der beim Kauf erhaltenen Belege den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Mehrwertsteuersatz aus seinem eigenen Gebiet und den in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern geltenden 25% Mehrwertsteuersatz zurückerstatten lassen.

Beispiel:
Ein Magdeburger kauft in den Grossherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern Waren ein.

Warenbetrag: 100,00 EUR netto, zzgl. 25 % MwSt = 125,00 EUR brutto

Er kehrt nach Magdeburg zurück.

Der hier gültende MwSt–Satz beträgt 16 %.

Gegen Vorlage der Belege kommt der Differenzbetrag in Höhe von 9%, in dem Fall 9,00 EUR zur Auszahlung.

Einkäufe bei Ausreise ins Ausland

Sollte ein Bürger aus den Großherzogthümern Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern geschäftlich ins Ausland reisen und dort Waren einkaufen, ist er verpflichtet, die in dem jeweiligen Land geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. 

Bei Einreise in das Gebiet der Großherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern wird ihm gegen Vorlage der Belege der komplette Betrag der im Ausland bezahlten Mehrwertsteuer verrechnet und zurückerstattet.

Beispiel:
Einheimischer Bürger fährt nach Berlin und kauft dort Waren im Wert von 116,00 EUR inkl.16% MwSt ein.
Bei Rückreise in das Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und Herzogthum Pommern erhält er gegen Vorlage der Belege an der Grenze 16,00 EUR zurückerstattet.

PKW

Alle 4 Jahre besteht die Möglichkeit, ein neues Auto gegen eine monatliche Gebühr zu mieten.

Dies ist freiwillig. Keiner wird dazu verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen.

Die monatliche Mietgebühr beträgt im Durchschnitt, je nach Fahrzeugkategorie, umgerechnet ca. 200,00 EUR*.

Alle PKW - Versicherungen sind mit der 25 %igen Abgabenlast abgegolten.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Spritkosten

Der Literpreis Benzin beträgt umgerechnet ca. 50 Cent / Liter.
Der Literpreis Diesel beträgt umgerechnet ca. 25 Cent / Liter

Parkplätze / Ordnungswidrigkeiten beim Parken

Alle Parkplätze in dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern stehen den Menschen kostenfrei zur Verfügung.

Anfallende Ordnungsgelder in Höhe von 2 Schilling (umgerechnet ca.1.000,00 EUR) und zusätzlich bis zu 1 Woche Fahrverbot bei:

• Verstellen und Zuparken von Behindertenparkplätzen
• Verstellen oder Blockieren der Zufahrten von Gesundheitseinrichtungen und Feuerwehrzufahrten
• Parken in zweiter Reihe

Öffentlicher Nahverkehr

Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist für Einwohner der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern gratis. Die dafür anfallenden Kosten werden über die 25%ige Abgabenlast gedeckt und somit vom Grossherzogthum übernommen.

Ausländische Tagesgäste, Urlauber etc., die öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen, können eine Tageskarte im Wert von umgerechnet ca. 10,00 EUR brutto erwerben.

Schulgebühren

Auch die Schulgebühren werden von den Grossherzogthümern getragen, so daß jedem Menschen Bildung zur Verfügung gestellt werden kann. Es wird keine Privatschulen geben.

Schularten auf dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern:

• Freie Schulen
• Förderschulen
• Begabtenschulen
• Universitäten (z. B. in Rostock)
• Volkshochschulen

Miet- und Nebenkosten

Einwohner:
Die Mietobergrenze/Mietpreis beträgt maximal ca. 4,90 EUR* pro Quadratmeter, zzgl. der anfallenden Nebenkosten.

Die ca. 4,90 EUR pro Quadratmeter sind die Obergrenze pro Quadratmeter Wohnfläche im gesamten Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern.

Wird ein derzeit vermietetes Objekt von einem gebietsfremden Vermieter an einen hiesigen Einwohner zur Miete zur Verfügung gestellt, wird der betroffene gebietsfremde Vermieter angeschrieben.

Er hat daraufhin die Möglichkeit, seinen Hauptwohnsitz in das Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern zu verlagern, um seine Wohnung in Zukunft als hiesiger Einwohner für maximal ca. 4,90 EUR* / qm innerhalb des Gebietes an hiesige Menschen zu vermieten.

Sollte dies vom aktuell gebietsfremden Vermieter nicht gewünscht sein, wird das entsprechende Gebäude, die Wohnung oder die Gewerbefläche ohne eine Entschädigung in das Eigentum des Gebietes von Grossherzog Friedrich Maik geführt.

Gewerbetreibende:
Gewerbetreibende müssen ihren Mietpreis mit dem jeweilig hiesigen Vermieter selbst aushandeln. Dafür werden seitens des Grossherzogthums keine Vorgaben gemacht bzw. keine Obergrenzen festgelegt.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Gas- und Stromkosten

Sobald uns die freie Energie zur Verfügung steht, ist die gesamte Stromnutzung gratis, wird jedoch mit einem Pauschalbetrag in Höhe von umgerechnet ca. 300,00 EUR* pro Jahr jedem Haushalt in Rechnung gestellt.

Stromgebühr
Zählergebühren entfallen. Die Nutzung der Stromzähler ist gratis.

Bis zur Bereitstellung der freien Energie gelten folgende Strompreise:

Strom kostet umgerechnet ca. 21 Cent*/kWh.

Gasgebühr
Zählergebühren entfallen. Die Nutzung der Gaszähler ist gratis.

Gas kostet umgerechnet ca. 6 Cent*/kWh.

Bei gebietsfremden Besuchern, die z.B. auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses in dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern tätig sind und dafür eine Wohnung angemietet haben, werden die jeweiligen Gas- und Stromkosten brutto in Rechnung gestellt.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Wasser- und Abwasserkosten

Bis ca.125 Kubikmeter ist der Wasser- und Abwasserverbrauch gratis.

Wird der festgelegte Maximalbetrag überschritten, kostet der Mehrverbrauch umgerechnet ca.7,00 EUR */ Kubikmeter

Bei gebietsfremden Besuchern, die z.B. auf Grund ihres Arbeitsverhältnisses in dem Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und des Herzogthum Pommern tätig sind und dafür eine Wohnung angemietet haben, werden die jeweiligen Wasser- und Abwasserkosten brutto in Rechnung gestellt.

(* die Umrechnung Schilling in EURO ist von der jeweiligen inflationären Entwicklung des EURO im System abhängig.)

Telefongebühr

Internet- und Telefonnutzung sind gratis.

Handygebühren sind während des Überganges abhängig vom jeweiligen Provider und dem individuell abgeschlossenen Vertrag, weiterhin zu bezahlen.

Die existierenden Verträge werden während des Überganges Stück für Stück umgestellt.

Schlusswort

Dieses Dossier sollte Dir einen kleinen Einblick in das Thema Lebenshaltungskosten für das Gebiet der Grossherzogthümer Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Schwerin und dem Herzogthum Pommern geben.

Alle Angaben sind unter Vorbehalt und sollen lediglich als Anhaltspunkt gesehen werden.
Solltest Du die Informationen, auch auszugsweise, weiterleiten und teilen, bedenke bitte, daß Du dies nicht ohne Angaben der Quelle „Grossherzogliches Dossier 004 / 2024" machst, aus der Du dieses Gedankengut entnimmst.

Erfahre auch mehr zur Gewaltenteilung im Grossherzogthum.

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